Hausdurchsuchung – was tun?
- Ruhe bewahren! Die Situation kann sehr belastend sein und kommt oft überraschend. Bleiben Sie dennoch ruhig und denken Sie außerdem an folgende Punkte:
- Sofort anwaltliche Hilfe kontaktieren! (0155 65235 870)
- Keine Aussagen! Machen Sie gegenüber der Polizei keine Aussage! Auch vermeintlich Harmloses kann gegen Sie verwendet werden!
- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen! Die Polizei darf nur die im Beschluss genannten Räume durchsuchen. Bei Gefahr in Verzug gibt es keinen Beschluss.
- Keine Herausgabe von Passwörtern! Die Polizei fragt regelmäßig nach den Passwörtern für technische Geräte. Geben Sie die unter keinen Umständen ohne vorherige anwaltliche Beratung heraus!
- Nichts unterschreiben! Die Polizei fertigt in der Regel ein Beschlagnahmeprotokoll an. Lassen Sie sich dieses zeigen,
aber unterschreiben Sie nichts!
Anzeige bekommen – was tun?
- Nehmen Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch! Je früher Sie beraten werden, desto besser können Sie eventuelle Risiken einschätzen und desto mehr Handlungsmöglichkeiten bleiben Ihnen erhalten.
- Keine Aussagen! Machen Sie unter keinen Umständen vor anwaltlicher Beratung Aussagen zur Sache ohne vorher anwaltliche Beratung eingeholt zu haben!
Strafbefehl bekommen – Was tun?
In vermeintlich einfachen Fällen wird regelmäßig ein Strafbefehl erlassen. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Kontaktieren Sie mich umgehend, um die Vor- und Nachteile eines Einspruchs einschätzen zu können!
Zeugenvorladung von der Polizei – Was tun?
Wenn Sie eine Zeugenvorladung von der Polizei erhalten, müssen Sie dem nicht nachkommen! Mit anwaltlicher Beratung können Sie die Vor- und Nachteile einer eventuellen Zeugenaussage abschätzen. Kontaktieren Sie mich gerne!
Zeugenvorladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht – Was tun?
Hier besteht Erscheinenspflicht – aber auch hier gilt: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung. Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen gerne und auch kurzfristig zur Verfügung!